Der Heimbeirat muss in unserer Einrichtung aus 5 Mitgliedern bestehen, dies richtet sich immer nach der Heimplatzbelegung.
Der Heimbeirat wird alle 2 Jahre gewählt
Der Heimbeirat vertritt in erster Linie die Interessen der Bewohner und gestaltet das Heimleben mit.
Der Heimbeirat wirkt bei Entgelterhöhungen mit und hat ein Mitwirkungsrecht bei allen Heimangelegenheiten. Das heißt, er kann Bedenken äußern zu Vorhaben oder sein Einverständnis kundtun, jedoch hat er kein Mitbestimmungsrecht.
Der Heimbeirat sollte sich eigenständig, bzw. unabhängig von der Leitung des Hauses um die Probleme, Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner kümmern.