Für pflegebedürftige Menschen, welche von ihren Angehörigen betreut werden und über ihre Pflegekasse Pflegegeldleistungen erhalten, erbringen wir, als zugelassener Pflegedienst, die gesetzlich geforderten Pflegeberatungsgespräche (bei Pflegestufe I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich) in der eigenen Häuslichkeit (Pflegeberatungseinsatz).
Die Kosten für diese Einsätze trägt Ihre Pflegekasse.
Das Pflegeteam des Deutschen Roten Kreuzes hilft Ihnen gern und informiert über zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier: