Zulassung gem. § 72 SGB XI sowie gem. § 132 ff. SGB V
Für pflegebedürftige Menschen, welche von ihren Angehörigen betreut werden und über ihre Pflegekasse Pflegegeldleistungen erhalten, erbringen wir, als zugelassener Pflegedienst, die gesetzlich geforderten Pflegeberatungsgespräche (bei Pflegestufe I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich) in der eigenen Häuslichkeit (Pflegeberatungseinsatz).
Die Kosten für diese Einsätze trägt Ihre Pflegekasse.
Das Pflegeteam des Deutschen Roten Kreuzes hilft Ihnen gern und informiert über zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht die häusliche Pflege erbringen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege für insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstsatz von 1.510,00 €. Vorausgesetzt, die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
Für die Dauer der Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt.
Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 Tagen angerechnet.
Bei der Pflege Ihrer Angehörigen haben Sie in uns einen professionellen Partner, auf den Sie sich verlassen können, während Sie sich persönlich Freizeit bzw. einen Urlaub gönnen. Wir als DRK stellen sicher, dass sich Ihre Angehörigen genauso wohl fühlen werden.
Wir bieten zusätzlich auch eine verlässliche Kurzzeitpflege an. Sie können beruhigt in den Urlaub fahren.
Einrichtungen für Tages- und Kurzzeitpflege bieten sich an, wenn pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können, z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen, Umbau der Wohnung, etc.
Für Ihre Pflege und Betreuung steht rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Krankenschwestern/-pflegern, staatlich anerkannten Altenpflegerinnen/-pflegern und Pflegehelferinnen/-helfern zusammensetzt. Darüber hinaus arbeitete jedes unserer Häuser natürlich auch mit Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, Logopäden, Fußpflegerinnen und Friseurinnen zusammen, die alle "Hausbesuche" in unseren Stationen durchführen.
Während Ihres Aufenthaltes bei uns, können Sie nicht nur die Leistungen aus den pflegerischen Bereichen in Anspruch nehmen, sondern auch zum Beispiel von unseren Fachdiensten aus der Sozialarbeit profitieren. Hier kann man Sie während Ihres Aufenthaltes auch über Maßnahmen informieren, die für die Zeit nach einer Krankheit erstrebenswert wären.