Zu den Grundleistungen gehören z.B.:
a) Aufstellung und Anschluss des Hausnotrufgerätes inkl. mobilem Sender in jeder Wohnung;
b) 24-Stunden-Rufbereitschaft für medizinische Notfälle (zur Sicherstellung wird qualifiziertes Fach- und Hilfspersonal vorgehalten);
c) Beratungshilfen in sozialen und persönlichen Angelegenheiten;
d) kostenfreie Nutzung der Angebote in der DRK-Begegnungsstätte;
e) Inanspruchnahme der vom DRK beauftragten Kontaktperson für alle mit der Wohnanlage in Verbindung stehenden Fragen einschließlich der Organisation bzw. Vermittlung von Hilfsdiensten bei entsprechendem Bedarf;
f) Mithilfe bei der Schaffung von Angeboten zur Begegnung und Alltagsgestaltung durch die vom DRK beauftragte Kontaktperson.
Das DRK erbringt selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartner auf Wunsch auch Leistungen, die über den Umfang der Grundleistungen hinausgehen (Wahlleistungen), dazu zählen insbesondere:
a) Dienstleistung Hausnotruf (evtl. daraus entstehende Wahlleistungen)
b) Vermittlung hauswirtschaftlicher Hilfeleistungen (Wohnungsreinigung, Einkauf u.a.)
c) Teilnahme am Mittagstisch in der DRK-Begegnungsstätte oder Inanspruchnahme des mobilen Mahlzeitendienstes
d) Inanspruchnahme von ambulanten medizinisch-pflegerischen Leistungen
e) Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
f) Inanspruchnahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen (für Menschen mit Demenz), regelmäßige Nutzung der Tagesbetreuungsangebote in den Einrichtungen der DRK Altenhilfe Halle (Saale) bzw. in der eigenen Häuslichkeit
g) Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Ergo- und/oder Physiotherapie, Logopädie u.ä.)
Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die Betreuungspauschale 160 Euro pro Monat und für einen Zweipersonenhaushalt 210 Euro pro Monat.